Doppik

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Doppik – Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

Was bedeutet „Doppik“ ?

Mit der Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Sachsen-Anhalt haben die Kommunen spätestens zum 1. Januar 2013 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und ihre Haushalte nach den neuen haushaltsrechtlichen Vorschriften auszurichten bzw. ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppelte Buchführung in Kommunen = Doppik) zu erfassen.

Des Weiteren sollen die Kommunen in Sachsen-Anhalt nach der Konzeption des NKHR spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2016 einen Gesamtabschluss aufstellen. Dieser ist als Korrelat zum privatwirtschaftlichen Konzernabschluss zu verstehen.

In Sachsen-Anhalt haben seit den 90er Jahren eine Vielzahl von Kommunen bestimmte Aufgabenbereiche aus dem Kernhaushalt ausgegliedert, Tochterorganisationen gegründet, die Erfüllung kommunaler Aufgaben auf Dritte übertragen oder sich an Tochterorganisationen beteiligt, um die kommunale Aufgabenerfüllung zu sichern. Aufgrund verschiedener Rechnungslegungssysteme in den einzelnen Organisationsformen war eine Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Gesamtkommunen in den letzten Jahren kaum noch möglich. Die Wiedererlangung der Gesamtsicht durch einen Gesamtabschluss war deshalb auch ein Hauptargument für die Einführung des Systems der Doppik auf kommunaler Ebene.

Wie werden kommunale Liegenschaften bewertet ?

Bei der Einführung der Doppik stellt die Erfassung und die Bewertung des gesamten kommunalen Anlagevermögens einen wichtigen Aspekt, insbesondere als Grundlage zur Erstellung der Eröffnungsbilanz, dar.

Die Abbildung der Vermögenswerte ist jedoch mit einem erheblichem Aufwand verbunden, da sich die Kommunen mit der Thematik (Bestandsaufnahme des gesamten Immobilienbestandes, Beschaffung von bewertungsrelevanten Informationen, Bewertungsmethoden, verfahrens- und objektspezifische Besonderheiten usw.) auseinander setzen müssen.Dabei weist die Ermittlung des Anlagevermögens entsprechend der Bewertungsrichtlinie (BewertRL) in Sachsen-Anhalt z.B. erhebliche Unterschiede zur Ermittlung des Verkehrswertes auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auf.

Immobiliengutachter Marco Seidler

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