Wohnflächenberechnung

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Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt seit dem 1.1.2004 und löste die II. BV ab. Diese Wohnflächenverordnung dient für die Berechnung der Wohnfläche von Wohnungen.

Was ist nun neu bei Wohnflächenverordnung (WoFlV ) ?

  • Die Ermittlung der Wohnfläche kann nun nach den lichten Maßen zwischen den einzelnen Bauteilen erfolgen, ein Abzug für Putz in Höhe von 3 % ist nicht mehr nötig.
    Bei der Ermittlung von Grundflächen werden nun auch die Flächen von Erkern und Wandschränken einbezogen, auch wenn diese eine Fläche von weniger als 0,5 qm haben sollten.
  • Terrassen
    Bisher wurden sog. „abgedeckte Freisitze“ berechnet. Nun ist ein Sichtschutz nicht mehr Voraussetzung und damit ist jede Terrasse künftig bei der Berechnung der Wohnfläche berechenbar ist. Dabei sind Balkone, Dachgärten Loggien und Terrassen in der Regel zu einem Viertel zur Wohnfläche hinzuzurechnen. Es darf höchstens jedoch zur Hälfte zur Wohnfläche angerechnet werden. Hier geht man nur dann davon aus, wenn ein besonderer Nutzwert vorliegen sollte.
  • Nun werden die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen außer acht gelassen, wenn diese eine Höhe von mehr als 1,50 m haben und ihre Grundfläche weniger als 0,1 qm beträgt. Kann man diese aber als Ablagemöglichkeit nutzen ( z.B. eine Vorwandinstallation ),muss die entstehende Fläche in die Wohnfläche mit einbezogen werden.
  • Sollten Wintergärten nicht beheizbar sein, können diese lediglich zur Hälfte zur Wohnfläche dazugerechnet werden. Ist dieser aber beheizbar, kann dieser vollständig zur Wohnfläche hinzugerechnet werden.
  • Hinzurechnung zur Wohnfläche sind Flächen unter Treppen, wenn diese höher als 1 m sind. Hierbei erfolgt eine Anrechnung zur Wohnfläche bei einer Höhe von 1 m bis 2 m zur Hälfte und die 100%ige Anrechnung zur Wohnfläche, wenn diese Flächen höher als 2 m sind.  Selbiges ist in Dachgeschossen anzurechen, wenn dieses durch die Dachschrägen in den jeweiligen Räumen auch so dargestellt werden kann.

Immobiliengutachter Marco Seidler

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