Hypothek

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Die Hypothek ist eine Form der Belastung eines Grundstücks (ein Grundpfandrecht) oder einer Immobilie, die der Darlehenssicherung dient. Häufig ist ein Kreditinstitut der Gläubiger der Hypothek. Für die im Grundbuch eingetragene Hypothek haftet das Grundstück zur Zahlung des Hypothekenbetrages. Eine Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld an die Forderung des Gläubigers gebunden. Die Belastung wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.

Hypothekendarlehen / Annuitätendarlehen werden in stets gleich bleibenden Raten, bestehend aus Zins und Tilgung, zurückgezahlt. Durch die fortschreitende Teilrückzahlung verringert sich Jahr um Jahr der absolute Zinsbetrag. Die ersparten Zinsen werden der Tilgung zugeschlagen, wodurch die Tilgungsbeträge progressiv ansteigen. Anders gestaltet sich die Rückzahlung bei der Festhypothek.

Wird die der Hypothek zugrunde liegende Forderung zurückbezahlt, kann der bisherige Schuldner die Löschung der Hypothek im Grundbuch beantragen. Er muss dies aber nicht tun, sondern kann bei erneutem Kreditbedarf schnell und kostengünstig auf diese Sicherheit zurückgreifen.

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Immobiliengutachter Marco Seidler

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