Dachausbau

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Mit Dachausbau bezeichnet man den (nachträglichen) Ausbau des Raumes unter geneigten Dächern zum Wohnraum. In der Regel ist dieser Ausbau bei Altbauten genehmigungspflichtig, weil Wohnraum vergrößert und die Nutzung geändert wird. Bei Neubauten lässt sich der Dachausbau von vorneherein planen (z. B. die Leitungen, Anschlüsse und Fenster), auch wenn er erst später in die Tat umgesetzt wird. Bei Altbauten ist der Ausbau naturgemäß aufwändiger, z. B. muss Statik und Wasserdruck überprüft und zum Einbau der Fenster die Dachhaut geöffnet werden. Das kann Probleme mit der Dachkonstruktion sowie der Fensterabdichtung geben.

Kritische Punkte des Dachausbaus sind generell die Wärmedämmung – sie muss so beschaffen sein, dass es unterm Dach im Sommer nicht zu heiß wird und die Trittschalldämmung des Bodens – die Räume im darunterliegenden Geschoss müssen genügend geschützt werden.

Immobiliengutachter Marco Seidler

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