In einem persönlichen Gespräch wird zunächst neben einer unverbindlichen Objekt-Datenaufnahme, der Leistungs- und Terminwunsch besprochen.
Anschließend werden durch uns die Kosten bestimmt, die Ihnen mitgeteilt werden.
Nachdem Sie erfolgreich geprüft haben, ob die entstehenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nutzen stehen, wird ein Ortstermin vereinbart.
Wir geben Ihnen bekannt, welche erforderlichen Unterlagen durch Sie nach Möglichkeit bereitgestellt werden sollten.
(Hinweis: Fehlende oder nicht vorhandene Unterlagen können sofern möglich, durch uns herbeigeschafft werden.)
Während der Durchführung des Ortstermins wird der Sachverständigenvertrag zwischen Ihnen und uns abgeschlossen. In diesem Vertrag wird u.a. noch einmal der Leistungsumfang, der Fertigstellungszeitpunkt und das Honorar schriftlich vereinbart.
Im Rahmen der vorbereitenden Gutachtenerstellung wird u.a. folgendes durch uns bearbeitet:
Beschaffung fehlender Unterlagen
Einholung von Auskünften aus öffentlichen Registern (z.B. Grundbuch, Kataster …)