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Energiesparmassnahmen - Förderungen
Die Finanzierungs-Programme der KfW verfolgen eine klare Linie. Je weniger die Umwelt durch ein Gebäude das saniert wurde belastet wird, um so günstiger sind die Konditionen der KfW-Programme.
Für den Neubau oder den Kauf stehen die Programme "Energieeffizient Bauen", "Energieeffizient Sanieren" und das "KfW-Wohneigentumsprogramm" zur Verfügung.
Für die Sanierung von Wohngebäuden stehen die Programme "Energieeffizient Sanieren" (Kredit- und Zuschussvariante) und "Wohnraum Modernisieren" zur Verfügung.
Beim Programm "Wohnraum Modernisieren" können in der Standard-Variante fast alle Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden bis zu einem Betrag von 100.000,00 € je Wohneinheit (ab 3,98 % effektiv p.a.- Stand 06/2009) finanziert werden.
Das Programm „Energieeffizient Sanieren“ kann vor Sanierungsmaßnahmen mit zwei Varianten in Anspruch genommen werden.
Bei der Kreditvariante wird mit besonders günstigen Zinssätzen, die in der Regel unter den Zinssätzen für marktübliche Modernisierungskredite der Hausbanken liegen, wie folgt gefördert:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (ab 1,10 % effektiv p.a. - Stand 06/2009)
Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Gebäuden, für die der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, die das Gebäude anschließend als sogenanntes "KfW-Effizienshaus 100" (→ Tilgungszuschuss von 5 %) bzw. als "KfW-Effizienshaus 70" (→ Tilgungszuschuss von 12,5 %) einstufen lassen. Antrag und Durchführung sind durche einen Sachverständigen nachzuweisen bzw. zu dokumentieren. Der maximale Förderbetrag beträgt 75.000 € / Wohneinheit.
- Durchführung von Einzelmaßnahmen (ab 2,27 % effektiv p.a. - Stand 06/2009)
Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Gebäuden, für die der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, die einzeln oder in Kombination durchgeführt werden und bestimmte technische Mindestanforderungen einhalten. Der maximale Förderbetrag beträgt 50.000 € / Wohneinheit.
Die Zuschussvariante fördert analog der Kreditvariante, jedoch nur Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, wie folgt:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Beim "KfW-Effizienzhaus 100" beträgt der Zuschuss 10,0 % der förderfähigen Investitionskosten - maximal 7.500 € / Wohneinheit. Beim "KfW-Effizienzhaus 70" beträgt der Zuschuss 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten - maximal 13.125 € / Wohneinheit. Antrag und Durchführung sind durch einen Sachverständigen nachzuweisen bzw. zu dokumentieren.
- Durchführung von Einzelmaßnahmen
Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 5,0 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. maximal 2.500 € / Wohneinheit.
Alle Darlehensprogramme sind vom Eigentümer bei einer Bank zu beantragen – die Zuschussvariante ist direkt bei der KfW-Bank zu beantragen.
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es u.a. beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier werden neben der "Energiesparberatung vor Ort" auch folgende Bereiche gefördert:
- Errichtung von Solaranlagen u.a. zur Warmwasserbereitung und/oder zur Heizungsunterstützung
- Errichtung von Biomasseanlagen (u.a. Pelletöfen und -kessel)
Das Sachverständigenbüro Seidler kann Ihnen den Nachweis erbringen, ob durch geplante Maßnahmen der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht beziehungsweise unterschritten werden wird und wir zeigen Ihnen bautechnisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen auf, um Ihre Investitionen so effizient wie möglich zu gestalten.
Fragen Sie uns – wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu können. |
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