Doppik - Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Was bedeutet "Doppik" ?
Mit der Einführung des neuen
Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Sachsen-Anhalt
haben die Kommunen spätestens zum 1. Januar 2013 eine
Eröffnungsbilanz aufzustellen und ihre Haushalte nach den neuen
haushaltsrechtlichen Vorschriften auszurichten bzw. ihre
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung
(Doppelte Buchführung in Kommunen = Doppik) zu erfassen. Des Weiteren sollen die Kommunen in
Sachsen-Anhalt nach der Konzeption des NKHR spätestens zum Stichtag
31. Dezember 2016 einen Gesamtabschluss aufstellen. Dieser ist als
Korrelat zum privatwirtschaftlichen Konzernabschluss zu verstehen.
In Sachsen-Anhalt haben seit den 90er
Jahren eine Vielzahl von Kommunen bestimmte Aufgabenbereiche aus dem
Kernhaushalt ausgegliedert, Tochterorganisationen gegründet, die
Erfüllung kommunaler Aufgaben auf Dritte übertragen oder sich an
Tochterorganisationen beteiligt, um die kommunale Aufgabenerfüllung
zu sichern. Aufgrund verschiedener
Rechnungslegungssysteme in den einzelnen Organisationsformen war eine
Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der
Gesamtkommunen in den letzten Jahren kaum noch möglich. Die
Wiedererlangung der Gesamtsicht durch einen Gesamtabschluss war
deshalb auch ein Hauptargument für die Einführung des Systems der
Doppik auf kommunaler Ebene.
Wie werden kommunale Liegenschaften bewertet ?
Bei der Einführung der Doppik stellt die
Erfassung und die Bewertung des gesamten kommunalen Anlagevermögens
einen wichtigen Aspekt, insbesondere als Grundlage zur Erstellung der
Eröffnungsbilanz, dar.
Die Abbildung der Vermögenswerte
ist jedoch mit einem erheblichem Aufwand verbunden, da sich die
Kommunen mit der Thematik (Bestandsaufnahme des gesamten
Immobilienbestandes, Beschaffung von bewertungsrelevanten
Informationen, Bewertungsmethoden, verfahrens- und objektspezifische Besonderheiten usw.) auseinander setzen müssen.
Dabei weist die Ermittlung des Anlagevermögens entsprechend der
Bewertungsrichtlinie (BewertRL) in Sachsen-Anhalt z.B. erhebliche
Unterschiede zur Ermittlung des Verkehrswertes auf der Grundlage der
Wertermittlungsverordnung (WertV) auf.
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