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Neuigkeiten aus der Bau- und Immobilien- Branche
Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
Seit 2003
wird gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die
Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen eine Steuerermäßigung von
höchstens 600 € gewährt. Mit Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 hat der
Bundesfinanzhof entschieden, dass unter haushaltsnahen Dienstleistungen nur
hauswirtschaftliche Arbeiten zu verstehen sind. mehr...
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Was bei einem Grundstückskauf zu beachten ist
Wer den Platz gefunden hat, den er für (s)eine zukünftige Bebauung nutzen will, sollte einige Dinge beachten, um bösen Überraschungen weitestgehend aus dem Weg zu gehen. Nachdem die Finanzierung geklärt ist, sollte der erste Weg zu einem Notar führen. mehr...
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