WohnungsbauprämieDas Zwecksparen für den Wohnungsbau wird nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) durch eine Wohnungsbauprämie gefördert. Folgende Vertragsformen kommen in Betracht:
Eine Wohnungsbauprämie können nach dem Wohnungsbauprämiengesetz Personen ab 16 Jahre erhalten, die ihren Wohnsitz im Inland haben, Einzahlungen auf einem Bausparvertrag leisten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 50.000 DM und bei Verheirateten 100.000 DM nicht überschreitet. Begünstigt sind dabei Aufwendungen je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 DM bei Alleinstehenden bzw. 2.000 DM bei Ehegatten. Weitere Voraussetzung für die Gewährung ist die Bedingung, dass die Bausparmittel innerhalb der sog. Bindungsfrist von sieben Jahren nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Seit dem Sparjahr 1989 gibt es eine Wohnungsbauprämie von 10 % auf die geleisteten Einzahlungen. Sie wird nur auf Antrag gewährt. |
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