TeilungsversteigerungKommt es zwischen mehreren Eigentümern einer Immobilie - z. B. einer Erbengemeinschaft oder Ehepartnern - zu keiner Einigung über den Verkauf, kann jeder Miteigentümer Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Der Versteigerungserlös wird auf die Parteien aufgeteilt. Die Teilungsversteigerung wird vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt. |
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