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Steigung (Treppe)
Die Steigung einer
Treppe wird definiert als das Verhältnis von Steigungshöhe (senkrechter Abstand
zwischen den Oberflächen zweier Stufen) zur Auftrittbreite einer Treppenstufe.
Dieses Verhältnis bestimmt die sichere und bequeme Begehbarkeit der Treppe und
darf in der Lauflinie nicht geändert werden. Treppensteigungen werden nach drei
Gleichungen berechnet:
- Nach der Schrittmaßformel A (Auftrittsbreite der
Stufe) + 2 S (Steigungshöhe) = 63 cm (d.h. 63 cm ist die durchschnittliche
Schrittlänge), ergibt sich das für Wohnungstreppen günstige Steigungsverhältnis
von 17/29 cm.
- Nach der Bequemlichkeitsformel a - s = 12 cm
berechnete Treppen lassen sich mit besonders geringem Kraftaufwand begehen.
- Die Sicherheitsformel A + S = 46 cm erzeugt
große Auftrittsflächen und Treppen, die besonders sicher beim Herabsteigen
sind.
Übliche Steigungshöhen (Stufenhöhen):
- Gartentreppen, Freitreppen, Kurztreppen: 14 bis 16 cm;
- Treppen in Einfamilienhäusern: 17 bis 18 cm ;
- wenig frequentierte Treppen: 20 cm;
- Dach- und Kellertreppen: 22 cm;
- Leitertreppen und Leitern: über 22 cm.
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