Steigung (Treppe)

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Die Steigung einer Treppe wird definiert als das Verhältnis von Steigungshöhe (senkrechter Abstand zwischen den Oberflächen zweier Stufen) zur Auftrittbreite einer Treppenstufe. Dieses Verhältnis bestimmt die sichere und bequeme Begehbarkeit der Treppe und darf in der Lauflinie nicht geändert werden. Treppensteigungen werden nach drei Gleichungen berechnet:

  • Nach der Schrittmaßformel A (Auftrittsbreite der Stufe) + 2 S (Steigungshöhe) = 63 cm (d.h. 63 cm ist die durchschnittliche Schrittlänge), ergibt sich das für Wohnungstreppen günstige Steigungsverhältnis von 17/29 cm.
  • Nach der Bequemlichkeitsformel a – s = 12 cm berechnete Treppen lassen sich mit besonders geringem Kraftaufwand begehen.
  • Die Sicherheitsformel A + S = 46 cm erzeugt große Auftrittsflächen und Treppen, die besonders sicher beim Herabsteigen sind.

Übliche Steigungshöhen (Stufenhöhen):

  • Gartentreppen, Freitreppen, Kurztreppen: 14 bis 16 cm;
  • Treppen in Einfamilienhäusern: 17 bis 18 cm ;
  • wenig frequentierte Treppen: 20 cm;
  • Dach- und Kellertreppen: 22 cm;
  • Leitertreppen und Leitern: über 22 cm.

Immobiliengutachter Marco Seidler

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