städtebaulicher EntwicklungsbereichVon der Gemeinde förmlich durch Satzung festgelegter Bereich, in dem städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (z. B. eine besondere Infrastrukturmaßnahme) durchgeführt werden sollen und in dem für etliche Rechtsvorgänge besondere Genehmigungspflichten bestehen(§ 165 ff. BauGB). |
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