SanierungsgebieteVon der Gemeinde förmlich durch Satzung festgelegte Gebiete, in denen zur Behebung städtebaulicher Missstände stadtbauliche Sanierungsmaßnahmen (Ordnungs- und Baumaßnahmen) durchgeführt werden sollen und in denen bestimmte Rechtsvorgänge einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegen (§ 136 ff. BauGB). Die dort gelegenen Häuser weisen i.d.R. einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Die Eigentümer können nur noch begrenzt über ihre Immobilie verfügen und bestimmen, und müssen sich mit dem Sanierungsträger auseinandersetzen. |
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