öffentlich geförderte WohnungenWohnungen, die mit Einsatz öffentlicher Mittel (Darlehen, Zuschüsse etc.) errichtet wurden, sind Sozialwohnungen und zwar befristet auf die Zeit, bis diese öffentlichen Mittel regulär zurückgezahlt sind. Für diese Wohnungen besteht ein sogenanntes Bindungsrecht, d.h. diese Wohnungen sind mit folgenden Auflagen verbunden:
|
|
| © Dipl.Ing.(FH) Marco Seidler | Internet Marketing | Sitemap | 1 2 3 4 | |