oberirdisches GeschossOberirdisch nennt man baurechtlich ein Geschoss, dessen Oberkante (siehe Geschosshöhe, OKFF) im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und als Aufenthaltsraum geeignet ist (vgl. Erdgeschoss, Dachgeschoss, Geschoss). |
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