NiedrigenergiehausEin Haus zählt dann als Niedrigenergiehaus, wenn der Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes den Grenzwert gemäß der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschreitet. Nur dann ist eine Förderung nach dem CO2-Minderungsprogramm oder aus Landesmitteln möglich. Um diesen niedrigem Jahresheizwärmebedarf zu erreichen, müssen die Häuser folgende Merkmale aufweisen:
Die Glasflächen
sollten möglichst nach Süden liegen, viel Sonnenwärme hineinlassen, aber sehr
gute Wärmeschutzeigenschaften haben (siehe Fensterglas:Wärmeschutzgläser).
Die
Heizung im Niedrigenergiehaus muss an den niedrigen Wärmebedarf angepasst sein
und sich selbsttätig und schnell zurückregeln. Der Wärmeschutz des Speichers,
der Versorgungsleitungen und evtl. Zirkulationsleitungen muss
sehr gut sein.
Die Lüftungstechnik soll in erster Linie der
Raumluftqualität, dem Raumklima, dienen, erst in zweiter Linie der
Energieeinsparung. In Niedrigenergiehäusern reichen in der Regel einfache
Abluftanlagen aus.
Um den Energieverbrauch weiter zu senken, muss auch auf eine effiziente Nutzung von elektrischer Energie geachtet werden (siehe Energieeinsparung). Die Errichtung von Niedrigenergiehäusern rechnet sich beim heutigen Stand der Technik und der Qualität der Baustoffe, zumal die Anforderungen an (Neu)Bauten in 1 bis 2 Jahren sehr wahrscheinlich diesem Standard entsprechen werden. Noch weiter steigern sich die Anforderungen an Energieeinsparungen bei Passivhäusern, Null-Heizenergiehäusern oder gar Nullenergiehäusern mit völlig autonomer Energieversorgung. |
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