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Mietspiegel
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete,
soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der
Vermieter (Hausbesitzerverein) und der Mieter (Mieterverein) gemeinsam erstellt
oder anerkannt worden ist (§ 558 c BGB). Es gibt den "qualifizierten
Mitspiegel", der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt
wurde und den "vereinbarten Mietspiegel", der durch Verhandlung von
Kommune, Mieter- und Hausbesitzerverein zustande kommt. « zurück
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