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lichtes Maß
Das lichte Maß ist das Innenmaß: z. B. der innere
Rohrdurchmesser, das Maß der Tür- oder Fensteröffnung, d.h. das Innenmaß der
Laibung. Das Außenmaß des Tür- oder des Fensterrahmens müssen auf das Innenmaß
der Laibung bzw. des Anschlags in der Laibung abgestimmt sein. Ein weiteres
Beispiel: Das lichte Maß eines Fensterflügels, also das Maß der freien
Glasfläche, ist nicht identisch mit dem lichten Maß der Glasfalz, das größer
sein muss, damit das Glas befestigt werden kann.(vgl. Rohbaumaß) « zurück
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