KerngebietGebiete, in denen überwiegend Handelsbetriebe und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und Verwaltung bestehen oder entstehen sollen, werden als "Kerngebiete" bezeichnet. Wohnungen werden hier nur ausnahmsweise zugelassen. |
|
| © Dipl.Ing.(FH) Marco Seidler | Internet Marketing | Sitemap | 1 2 3 4 | |