InstandhaltungsrücklageDie Instandhaltungsrücklage wird von Wohneigentümern im Rahmen von Eigentümerversammlungen beschlossen, gebildet, erhöht oder reduziert. Mit der Rücklage wird die finanzielle Vorsorge für die Beseitigung von Schäden, für geplante Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen getroffen. |
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