Eine Immobilie oder Liegenschaft ist eine nicht bewegliche Sache, nämlich ein Grundstück sowie dessen Bestandteile, inklusive Gebäude und Zubehör. Das Wort Immobilie leitet sich aus dem Lateinischen in-mobilis für unbeweglich ab.
Wegen ihrer „Unbeweglichkeit“ unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. So erfordern Kauf und Eigentumsübertragung eines Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung genannt) und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten.