|
|
Haftung
Unter Haftung versteht man im Baubereich zweierlei:
- Die Haftung von (Vor)Anstrichen auf dem Untergrund. Dazu muss er gründlich von losen Teilen, Schmutz und Fett gesäubert und eventuell aufgeraut werden.
- Die Haftung bei Bauschäden bzw. mangelhaften Leistungen von Unternehmen / Handwerkern oder Architekten im Rahmen der Gewährleistung.
« zurück
|