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Grundstückskauf
Vor einem Grundstückskauf sollte man klären,
- ob der Preis dem Grundstückswert angemessen ist;
- in Absprache mit den zukünftigen Nachbarn, welche
Bestimmungen des Nachbarschaftsrecht zu beachten sind.
Gekauft werden Grundstücke in drei Schritten:
- Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet.
- Die Auflassungsvormerkung (die notarielle Einigungserklärung
von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang) wird in das Grundbuch
eingetragen.
- Der Eigentumsübergang wird in das Grundbuch eingetragen.
Beim Grundstückskauf fallen sog. Grunderwerbskosten an. « zurück
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