GewährleistungGewährleistung nennt man die Garantie oder Mängelhaftung aus den Werkverträgen von Bauunternehmern / Handwerkern und Architekten. Die Gewährleistung ist in der Regel unterschiedlich geregelt:
Nach der Abnahme beginnt laut VOB eine
und laut BGB eine
innerhalb der bei Baumängeln oder Planungsmängeln kostenlos Ersatz oder Nachbesserung zu leisten ist. (Werden Mängel bereits bei der Abnahme erkannt, so müssen sie - unabhängig von der Gewährleistung - innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden.) Bei Verträgen nach dem BGB muss die Gewährleistung u.U. gerichtlich eingeklagt werden, während nach der VOB innerhalb der Gewährleistungsfrist eine schriftliche Aufforderung ausreicht. |
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