FrostgrenzeDie Frostgrenze bezeichnet die Bodentiefe (in Deutschland je nach Landschaft zwischen 80 bis 150 cm), bis zu der der Boden auch in kältesten Wintern nur gefriert. Das Fundament / die Bodenplatte muss tiefer liegen, damit es durch die Bodenbewegungen (frieren und wieder auftauen) zu keinen Schäden kommt. |
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