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Erschließung
Wenn ein Grundstück bebaut
werden soll, muss zuvor seine Erschließung sichergestellt werden. Zu einer gesicherten Erschließung gehört im allgemeinen der Anschluss
eines Grundstückes an das öffentliche Straßennetz, die
Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung sowie der Anschluß an das
Energieversorgungsnetz. Für die
Errichtung der dazu erforderlichen Anlagen stellt die Gemeinde dem
Grundstückseigentümer Erschließungskosten oder Anliegergebühren in Rechnung
(meist 90 % der Kosten). Üblich sind Abschlagszahlungen schon vor Beginn der
Erschließungsarbeiten. Die Kosten für den Grundstückseigentümer richten sich
nach der Länge der zur Straße liegenden Grundstücksgrenze (bei Eckgrundstücken
wird meist ein Rabatt gewährt). Um steuerlich keine Nachteile zu erleiden,
sollte man die Erschließungskosten nicht in den Kaufpreis des Grundstückes, die
Grunderwerbskosten, aufnehmen (wohl aber im Kaufvertrag regeln). « zurück
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