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Entwurfsverfasser
Die (Landes)Bauordnungen
regeln, wer als Entwurfsverfasser / Entwurfsverfasserin zugelassen ist. In der
Regel sind dies Architekten. Die Entwurfsverfasser sind für die Vollständigkeit
und Brauchbarkeit des Entwurfs verantwortlich. Sie haben außerdem dafür zu
sorgen, dass die Ausführungspläne den (Landes)Bauordnungen und den genehmigten
Bauvorlagen entsprechen. Falls dem Entwurfsverfasser in Einzelfragen das nötige
Fachwissen fehlt (z. B. Statik, Wärme- oder Schallschutz, Bodenuntersuchung), muss
er Bausachverständige hinzuziehen. « zurück
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