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Energieeinsparungsgesetz
Das „Gesetz zur Einsparung von
Energie in Gebäuden“ oder kurz Energieeinsparungsgesetz /EnEG vom 22. Juli 1976
(BGBl. I S. 1873, zuletzt geändert am 20. Juni 1980:BGBl. I S. 701) entstand
unter dem Eindruck der Ölkrise 1973 sowie zunehmenden Umweltbewusstseins. Es
regelt erstmals umfassend bundesrechtliche Anforderungen an die
Energieeinsparung von Häusern. Insbesondere wird die Bundesregierung dazu
ermächtigt, bei Neubauten und der Altbaurenovierung durch Rechtsverordnung
Anforderungen an den Wärmeschutz, an die Energieeinsparung von heizungs- und
raumlufttechnischen Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen zu stellen und ihre
Nichtbeachtung als Ordnungswidrigkeiten zu sanktionieren. Die Bundesregierung
hat das Gesetz z. B. in der Wärmeschutzverordnung konkret umgesetzt. « zurück
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