|
|
Energieberatung (Förderung)
Die Beratung zur sparsamen und
rationellen Energieverwendung wird mit einem Zuschuss gefördert für Wohngebäude
mit einer Baugenehmigung vor dem 1.1.1984. Dabei muss ein dafür qualifizierter
Ingenieur umfassend den (geplanten) baulichen Wärmeschutz und die
Heizanlagentechnik begutachten. Den Antrag auf Förderung stellen die
Energieberater. Ihre Adressen sind zu erfragen beim Bund der Energieverbraucher
(Rheinstr. 8, 53619 Rheinbreitbach, Tel. 02224/92270, Fax 02224/10321) oder bei
den örtlichen Verbraucherzentralen. « zurück
|