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Dachbelichtung
Werden Dachgeschosse zu Wohnräumen ausgebaut (Dachausbau),
dann brauchen sie Tageslicht. Bauaufsichtlich gefordert wird je nach Bundesland
eine Fenster-Lichtfläche von 10 - 12,5 % der Grundfläche. Da Giebelfenster
meist nicht ausreichen, sind in der Regel Dachwohnraumfenster
(Dachflächenfenster), Dachgauben oder Dacheinschnitte (Dachbalkon, Dachloggia)
vorgesehen. Einfache Dachfenster genügen dagegen zur Belichtung von nicht
ausgebauten Dachräumen und als Ausstiegsöffnung auf das Dach, z. B. für den
Schornsteinfeger (Dachausstiege). Lichtkuppeln werden bevorzugt eingesetzt zur
Belichtung von innenliegenden Räumen unter Flachdächern oder flach geneigten
Dächern. « zurück
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