Dachbelichtung

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Werden Dachgeschosse zu Wohnräumen ausgebaut (Dachausbau), dann brauchen sie Tageslicht. Bauaufsichtlich gefordert wird je nach Bundesland eine Fenster-Lichtfläche von 10 – 12,5 % der Grundfläche. Da Giebelfenster meist nicht ausreichen, sind in der Regel Dachwohnraumfenster (Dachflächenfenster), Dachgauben oder Dacheinschnitte (Dachbalkon, Dachloggia) vorgesehen. Einfache Dachfenster genügen dagegen zur Belichtung von nicht ausgebauten Dachräumen und als Ausstiegsöffnung auf das Dach, z. B. für den Schornsteinfeger (Dachausstiege). Lichtkuppeln werden bevorzugt eingesetzt zur Belichtung von innenliegenden Räumen unter Flachdächern oder flach geneigten Dächern.

Immobiliengutachter Marco Seidler

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