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Dachausbau
Mit
Dachausbau bezeichnet man den (nachträglichen) Ausbau des Raumes unter
geneigten Dächern zum Wohnraum. In der Regel ist dieser Ausbau bei Altbauten
genehmigungspflichtig, weil Wohnraum vergrößert und die Nutzung geändert wird.
Bei Neubauten lässt sich der Dachausbau von vorneherein planen (z. B. die
Leitungen, Anschlüsse und Fenster), auch wenn er erst später in die Tat
umgesetzt wird. Bei Altbauten ist der Ausbau naturgemäß aufwendiger, z. B. muss
Statik und Wasserdruck überprüft und zum Einbau der Fenster die Dachhaut
geöffnet werden. Das kann Probleme mit der Dachkonstruktion sowie der
Fensterabdichtung geben. Kritische Punkte des Dachausbaus sind generell die
Wärmedämmung - sie muss so beschaffen sein, dass es unterm Dach im Sommer nicht
zu heiß wird und die Trittschalldämmung des Bodens - die Räume im
darunterliegenden Geschoss müssen genügend geschützt werden. « zurück
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