Bei Bauerwartungsland handelt es sich um Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen. Diese Erwartung kann sich insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder auf die allgemeine städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes begründen.
Zum Beispiel entsteht durch Überlegungen der Kommune, ein bestimmtes Agrargrundstück (z.B. eine Wiese) als Baugebiet „auszuweisen“ Bauerwartungsland, also ein Gebiet, für das eine bestimmte Bebauung zugelassen werden soll.