BaubeginnIst die Baugenehmigung erteilt, so sind der eigentliche Baubeginn und die ausführende Rohbau-Firma der Baubehörde zu melden (Baubeginn-Anzeige). Bis zu diesem Termin sind die eventuell noch fehlenden Bauvorlagen (z.B. Statik, Wärmeschutznachweis gemäß Wärmeschutzverordnung) der Baubehörde vorzulegen. |
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