AußenbereichAls Außenbereich wird der Teil eines Gemeindegebietes bezeichnet, der weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb bebauter Ortsteile liegt.Nach § 35 des Baugesetzbuches darf dort nur in besonderen Fällen gebaut werden (z.B. das Wohnhaus eines Landwirts oder Försters). |
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