Energieausweis - EnergiepassEnergieausweis seit Juli 2009 für alle Wohn- und Nichtwohngebäude Pflicht
Im Oktober 2007 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft getreten, die u.a. Regelungen für die Ausstellung von Energieausweisen bei Bestandsgebäuden enthält. Die seit dem Oktober 2009 gültige EnEV 2009 hat diesbezüglich keine wesentlichen Neuerungen gebracht. Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz in Bezug auf den Energiebedarf eines Gebäudes werden. Mit dem „Energiepass-Label“ soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
(„Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)“) Der Energieausweis enthält im Wesentlichen folgende Aussagen:
Energieausweis für Käufer / Mieter: Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers. Rechtsansprüche lassen sich daraus nicht ableiten. Vorteile:
Energieausweis für Eigentümer / Vermieter Gebäudeeigentümer sind verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis ermöglicht es Gebäudeeigentümern die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes. Vorteile:
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