Auftragsabwicklung

In einem persönlichen Gespräch wird zunächst neben einer unverbindlichen Objekt-Datenaufnahme, der Leistungs- und Terminwunsch besprochen.
Anschließend wird durch uns ein Kostenrahmen bestimmt, der Ihnen mitgeteilt wird.
Nachdem Sie erfolgreich geprüft haben, ob die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nutzen stehen, wird ein Ortstermin vereinbart.
Wir geben Ihnen bekannt, welche erforderlichen Unterlagen durch Sie nach Möglichkeit bereitgestellt werden sollten.

(Hinweis: Fehlende oder nicht vorhandene Unterlagen können sofern möglich, durch uns herbeigeschafft werden.)

Während der Durchführung des Ortstermins wird der Sachverständigenvertrag zwischen Ihnen und uns abgeschlossen. In diesem Vertrag wird u.a. noch einmal der Leistungsumfang, der Fertigstellungszeitpunkt und das Honorar schriftlich vereinbart.
Im Rahmen der vorbereitenden Gutachtenerstellung wird u.a. folgendes durch uns bearbeitet:
  • Beschaffung fehlender Unterlagen
  • Einholung von Auskünfte aus öffentlichen Registern (z.B. Grundbuch, Kataster …)
  • Auswertung fachbezogener einschlägiger Rechtsprechung
  • Anfertigung von Plänen, Skizzen und Fotodokumentation
  • Auswertung von Kaufpreissammlungen
Nach Abschluss der vorbereitenden Tätigkeiten wird nunmehr das Gutachten durch uns erstellt.
Abschließend wird Ihnen durch uns das Gutachten termingerecht übergeben.

Für Wertermittlungen (Privatgutachten) bestimmte die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 34 HOAI) in Verbindung mit den Honorartafeln Mindest- und Höchstsätze. Grundlage für die Bemessung des Honorars ist nach § 34 Abs. 2 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke oder Rechte an einem Grundstück.

Mit dem Inkrafttreten einer novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009), werden die Leistungen der Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten an Grundstücken nicht mehr vom Regelungsbereich der HOAI umfasst. In Anlehnung an den ersatzlos entfallenen § 34 der bisherigen HOAI, hat der Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger e.V. eine Preisempfehlung erarbeitet, die sich an den bisherigen Mindest- und Höchstsätzen orientiert.

In der Regel kommt bei Verkehrswertgutachten die Normalstufe der Honorartafel zur Anwendung. Bei Gutachten mit höherem Schwierigkeitsgrad kommt die hohe Schwierigkeitsstufe der Honorartafel zur Anwendung. Schwierigkeiten können insbesondere vorliegen bei besonderer Rechtslage, bei besonderen Unfallgefahren oder ähnlichen Erschwernissen bzw. wenn die für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen erst beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden müssen.

Einige ausgewählte Honorarsätze zur Orientierung:

Grundstückswert: 50.000 € 75.000 € 100.000 €
Normalstufe: 355 … 433 € 481 … 591 € 597 … 730 €
Schwierigkeitsstufe: 422 … 591 € 569 … 806 € 707 … 1.001 €

Die Angaben der Honorarempfehlung verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten.

Es ist jedoch auch möglich Individualvereinbarungen zu treffen, bei der man eine Honorarberechnung nach Zeitaufwand bzw. einen Pauschalpreis vereinbart.


Warum ist eine unabhängige und objektive Immobilienbewertung erforderlich ?